Mehrheit der JSSK beantragt ein begrenztes Stimmrecht für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung

Die Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates begrüsst die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung. Wer zudem seit mindestens fünf Jahren im Kanton lebt und somit den Lebensmittelpunkt in Basel-Stadt hat, soll mitbestimmen können. Die JSSK beantragt dem Grossen Rat mit dem Ausschluss des passiven Wahlrechts und der Beschränkung auf die kantonale Ebene ein begrenztes Stimmrecht für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung. Die Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten respektive Ablehnung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer.

Behebung eines erheblichen Demokratiedefizits und Stärkung der Integration

In Basel-Stadt dürfen rund 38% der hier lebenden Menschen über 18 Jahren nicht mitbestimmen, da sie kein Schweizer Bürgerrecht haben. Dadurch werden politische Entscheidungen zunehmend nur noch durch eine Minderheit gefällt. Mit der Einführung des begrenzten Stimmrechts für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung will eine Mehrheit der JSSK dieses beträchtliche Demokratiedefizit beheben. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Basel-Stadt hat und damit von politischen Entscheiden direkt betroffen ist, soll mitbestimmen können. Die politische Partizipation ist nicht zuletzt eine wichtige Anerkennung der Integration, welche durch die Niederlassungsbewilligung ausgewiesen wird. Der Gewährung des Stimm- und Wahlrechts für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung kommt somit auch eine starke Signalwirkung für die Anerkennung der langen Anwesenheit der Menschen und deren Familien sowie deren Zugehörigkeit zum Kanton zu. Mit der Einführung der Stimmberechtigung für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung kann der Kanton Basel-Stadt eine Vorreiterrolle in der Deutschschweiz einnehmen.

Begrenztes Stimmrecht mit hoher Zugangshürde

Die Kommissionsmehrheit (7:6) begrüsst das Anliegen der Motion, welche die Anpassung der Verfassung angestossen hat, und unterstützt die hohe Zugangshürde mit der Voraussetzung der Mindestwohnsitzdauer von fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt und dem Besitz der Niederlassungsbewilligung. Die Niederlassungsbewilligung erfordert je nach Herkunftsland einen fünf- oder zehnjährigen Aufenthalt in der Schweiz und ist an strenge Voraussetzungen wie genügend Sprachkenntnisse, keine Verurteilungen und Schulden sowie Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung gebunden. Die JSSK-Mehrheit entschied sich mit dem Ausschluss des passiven Wahlrechts und der Beschränkung auf die kantonale Ebene für zusätzliche Einschränkungen gegenüber dem Ratschlag resp. der Motion. Sie will damit den bestehenden Bedenken in der Bevölkerung und den Einwohnergemeinden Rechnung tragen und gleichzeitig die Chance auf die Annahme einer mehrheitsfähigen Vorlage im Parlament erhöhen. Der Bevölkerung soll eine breite Diskussion sowie eine Abstimmung über diese zukunftsweisende, gesellschaftlich und politisch wichtige Frage ermöglicht werden.

Ausschluss des passiven Wahlrechts

Das kantonale Stimm- und Wahlrecht (§ 41 Abs. 1 KV) umfasst grundsätzlich das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, das aktive Wahlrecht (das Recht, zu wählen), das passive Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden) sowie das Recht, Initiativen und Referenden einzuleiten und zu unterzeichnen. Mit dem Ausschluss des passiven Wahlrechts für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung will die JSSK-Mehrheit den teilweise bestehenden Bedenken in der Bevölkerung entgegenwirken. Für die Wahl in ein öffentliches Amt (z.B. den Grossen Rat, Regierungsrat, Gerichtspräsidium oder Ständerat) wird somit weiterhin die Einbürgerung vorausgesetzt. In Basel-Stadt gälte somit die gleiche Lösung wie in Neuenburg und Jura. Diese beiden Kantone kennen ein Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer bereits.

Gewährleistung der Gemeindeautonomie

Die JSSK-Mehrheit spricht sich mit Blick auf die Gewährleistung der Gemeindeautonomie für die Beschränkung des Stimm- und Wahlrechts für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung auf die kantonale Ebene aus. Mit der vorgeschlagenen Lösung soll es vollumfänglich den Einwohnergemeinden von Riehen und Bettingen überlassen bleiben, ob sie sich am Kanton orientieren und künftig ebenfalls ein Stimm- und Wahlrecht für Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung einführen wollen.

Antrag der Kommissionsminderheit

Die Kommissionsminderheit will daran festhalten, dass auf kantonaler Ebene das Schweizer Bürgerrecht unabdingbare Voraussetzung für das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht ist. Die dagegen in der Motion und vom Regierungsrat in seinem Ratschlag vorgebrachten Argumente sind für die Kommissionsminderheit nicht überzeugend. Für die Minderheit ist das Einbürgerungsverfahren, wie es in Basel-Stadt durchgeführt wird, fair.

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