«Mässige» Waldbrandgefahr im ganzen Kanton – Bade- und Betretungsverbot sowie Fischereiverbot in der Birs bleibt zum Teil bestehen

Die Waldbrandgefahr wird in beiden Basel neu als «mässig» (Stufe 2) beurteilt. Die lokale Waldbrandgefahr kann jedoch von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen. Das Bade-, Betretungs- sowie Fischereiverbot im Oberlauf der Birs bleibt bestehen.

Nachdem die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft seit Mitte Juni als erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3) eingestuft wurde, wird diese aufgrund der verzeichneten Niederschläge nun auf Stufe 2 („mässig“) herabgestuft. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation kann die Waldbrandgefahr lokal jedoch höher sein. Die lokalen Gewitter hemmen diese Gefahr meist nur für kurze Zeit.

Bade-, Betretungs- sowie Fischereiverbot im Oberlauf der Birs bleibt bestehen
Der tiefe Wasserstand in Bächen und Flüssen führte in den vergangenen Tagen in Verbindung mit den steigenden Wassertemperaturen im Rhein zu einer Fischmigration in den kühlen- und sauerstoffhaltigen Unterlauf der Birs. Während sich die Lage im Unterlauf der Birs für die Fische entspannt hat, ist die Situation in bestimmten Abschnitten oberhalb Birsfelden noch kritisch. Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt in Basel-Landschaft für den Abschnitt der Birs zwischen der Brücke beim Restaurant Crazy Horse bis zum Kraftwerk Neue Welt (inkl. Wehrkolk), sowie zwischen der Trambrücke in der Hofmatt und der Heiligholzbrücke in Münchenstein weiterhin ein Fischerei- sowie ein Bade- und Betretungsverbot. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere bis auf Widerruf. Es umfasst ebenfalls das Befahren, beispielsweise mit Booten, Standup-Paddels oder Schlauchbooten.

Bade-, Betretungs- sowie Fischereiverbot im Unterlauf der Birs wird aufgehoben
Das seit 21. Juli 2023 geltende Bade-, Betretungs- sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs (zwischen Birsmündung und Redingbrücke) wird in Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft per Samstag, 29. Juli 2023, 00.00 Uhr, aufgehoben. Falls sich die Lage wieder verschärft, behalten sich die Behörden vor, das Bade- und Fischereiverbot wieder auf weitere Abschnitte der Birs auszuweiten.

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