Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motionen Niggi Daniel Rechsteiner (GLP), Pascal Messerli (SVP und Michael Hug (LDP) zum Thema Wohnschutz als Anzug zu überweisen und zwei Motionen (Andrea Elisabeth Knellwolf, Mitte, Daniel Seiler, FDP) zum selben Thema nicht zu überweisen, da er deswegen Bedenken hat. Die Auswirkungen der neuen Wohnraumschutzgesetzgebung sind zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch nicht über den Einzelfall hinaus abschätzbar. Es ist daher noch zu früh, um definitive Schlüsse zu den Auswirkungen zu ziehen. Der Regierungsrat hat deshalb eine systematische Auslegeordnung zum Gesetz und zur Verordnung in Auftrag gegeben, um allenfalls geeignete Anpassungen zu unterbreiten. (Auskunft: Regula Küng, Leiterin Fachstelle Wohnraumentwicklung, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 88 91)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Melanie Eberhard (SP) für eine verbindliche Kooperation der Spitäler der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat ist bereit, das Anliegen zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der bestehenden Gefässe zu prüfen. Im Kanton Basel-Landschaft wurde eine gleichlautende Motion eingereicht. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Gesundheitsdirektor, erreichbar via Anne Tschudin, 061 247 43 15)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Laurin Hoppler, JGB) betreffend «quartierbezogene autofreie Tage um die nachhaltige Mobilität stärker in die Bevölkerung zu tragen» abzuschreiben. Der Regierungsrat setzt für autofreie Erlebnisse der Bevölkerung auf drei Elemente: Den seit Jahren bewährten SlowUp Basel-Dreiland, zwei Pilotversuche für Superblocks sowie autofreie bzw. autoarme Arealentwicklungen. Weitere Ansätze sind aus Sicht des Regierungsrates nicht Aufgabe der öffentlichen Hand. (Auskunft: Arne Schöllhorn, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061267 07 54)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Brigitte Kühne, GLP) betreffend «Trees in Cities Challenge» – Noch mehr Bäume für Basel» abzuschreiben. Da der Kanton die Weichen bereits zugunsten zusätzlicher Baumpflanzungen gestellt hat und sich auf die Rezertifizierung mit dem Label Grünstadt Schweiz konzentriert, das einen breiteren Ansatz verfolgt, verzichtet er auf eine Teilnahme an der Initiative. Stattdessen sollen die personellen und finanziellen Ressourcen auf die mit der genannten Rezertifizierung verbundenen Massnahmen und auf konkrete Projekte fokussiert werden. (Auskunft: Armin Kopf, Leiter Grünplanung, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, 061 267 67 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Joël Thüring, SVP) betreffend «Beteiligung des Kantons Basel-Stadt am ICT Scouts/Campus» abzuschreiben. Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstufen, die sich besonders für den Themenbereich Informatik/ ICT interessieren, können ab der 2. Klasse der Sekundarschule das Wahlpflichtfach MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) wählen. Der Verein ICT-Scouts/Campus kann jährlich ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem neuen Entschädigungsmodell für Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz zugestimmt. Tagesfamilien betreuen gegen Entgelt Kinder im eigenen Haushalt. Sie sind eine wichtige Ergänzung zur Betreuung in Kindertagesstätten – vor allem für Familien, die eine individuelle Betreuung und flexible Betreuungszeiten wünschen oder benötigen. (Auskunft: Sarah Thönen, Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 00)
  • für die Öffnung des Rundweges am Wildgehege im Schwarzpark Gesamtausgaben in der Höhe von Fr. 297'000 zu Lasten des Mehrwertabgabefonds bewilligt. Mit der geplanten Öffnung des Rundwegs entlang des bestehenden Wildgeheges wird das Wegesystem in der Parkanlage für die Öffentlichkeit erweitert. Dadurch wird die Erlebbarkeit der Parkanlage attraktiver und das lokale Freiraumangebot zur Naherholung in den Quartieren Lehenmatt und Gellert qualitativ verbessert. (Auskunft: Jonas Lüscher, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 26767 54)
  • den Jahresbericht des Mehrwertabgabefonds 2023 zur Kenntnis genommen. Mit den Einnahmen des Mehrwertabgabefonds werden öffentliche Grünräume wie Parkanlagen, Stadtwälder, Alleen und Promenaden neu geschaffen oder attraktiver gestaltet. Seit Beschluss des Grossen Rats vom 13. Mai 2020 wurde die Zweckbindung auf Klimaschutz- und Klimaadaptionsmassnahmen zur Vermeidung und Minderung von Hitzeinseleffekten und für die Förderung der Biodiversität erweitert. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2023 rund 4,8 Mio. Franken. Die Ausgaben beliefen sich auf rund 18,9 Mio. Franken. (Auskunft: Christiane Dannenberger, Stv. Leiterin Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 34)
  • gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel für das Studienjahr 2024/2025 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin sowie zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt. In allen drei Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • beschlossen, das Versicherungsmanagement des Kantons Basel-Stadt in die Finanzverwaltung zu integrieren. Dieses war bisher an die Rimas AG ausgelagert. Die Rimas AG ist eine Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital zu 100 Prozent im Besitz des Kantons Basel-Stadt ist. Infolge der anstehenden Pensionierung des langjährigen Geschäftsführers der Rimas hat der Regierungsrat die Organisationsform des Versicherungsmanagements überprüft. Mit dem Insourcing können Entscheid- und Kommunikationswege innerhalb des Kantons verkürzt und die Aufsicht über das Versicherungsmanagement vereinfacht werden. Der Kanton Basel-Stadt folgt damit einem in anderen Kantonen üblichen Modell. Das Dienstleistungsangebot und die Mitarbeitenden der Rimas AG werden unverändert übernommen. Die Integration erfolgt kostenneutral. (Auskunft: Dominik Schoen, Leiter Stab Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 67 62)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die in der Klimaschutz-Verordnung vorgesehenen Präzisierungen grundsätzlich begrüsst, jedoch zahlreiche weitere Anpassungen und eine rasche Erarbeitung der vom Bund vorgesehenen Grundlagen beantragt. Die Klimaschutz-Verordnung präzisiert die Rahmenbedingungen des Klima- und Innovationsgesetzes und die darin festgehaltenen Instrumente zur Förderung neuartiger Technologien und Prozesse in der Industrie sowie das Impulsprogramm im Gebäudebereich. (Auskunft: Till Berger, Leiter Fachstelle Klima, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 13 86)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation einer Stärkung des Leitungskatasters auf nationaler Ebene grundsätzlich zugestimmt. Basel-Stadt pflegt seit über hundert Jahren einen kantonalen Leitungskataster, der seit über zwanzig Jahren auch digital verfügbar ist. Dieser hat sich als zentrale Dokumentationsstelle für Auskünfte über sämtliche auf öffentlich zugänglichem Grund liegenden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen bewährt. (Auskunft: Markus Scherrer, Kantonsgeometer, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 39 87)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und damit zusammenhängend der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse begrüsst. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, wonach mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen AVEG den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen künftig ein Vorrang gegenüber kantonalen Mindestlohngesetzen eingeräumt werden soll. Zwar würde die AVEG-Änderung für den basel-städtischen Mindestlohn keine Auswirkungen haben, weil dieser in dem vom Stimmvolk am 13. Juni 2021 angenommenen Gesetz hinter allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge zurücktritt. Für den Regierungsrat stellt das Vorhaben des Bundesrates jedoch grundsätzlich einen Eingriff in die kantonale Kompetenz dar. Diese sollen weiterhin die Möglichkeit haben, mit Mindestlöhnen auch im Arbeitsbereich sozialpolitische Massnahmen zu treffen. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • 153 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 19 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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