Vernehmlassung zur Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes

Mit einer Teilrevision des Gastgewerbegesetzes sollen im Interesse einer lebendigen Gastroszene verschiedene nicht mehr zeitgemässe Regelungen im Gastgewerbe aufgehoben werden. So soll unter anderem das Wirtepatent abgeschafft werden. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

Das geltende Basler Gastgewerbegesetz enthält Bestimmungen, die sich als überregulierende, unglückliche Stolpersteine für eine lebendige Gastroszene erweisen. Der Regierungsrat schickt nun eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung, die in vier Bereichen Vereinfachungen und Erleichterungen bringen: Aufhebung der Anwesenheitspflicht, Stärkung der unternehmerischen Selbstverantwortung, Abschaffung des Wirtepatents sowie Verzicht auf die Pflicht einer Betriebsbewilligung bei „Mini-Gastroangeboten“:

Aufhebung der Anwesenheitspflicht
Die Bewilligungsinhaberin bzw. der Bewilligungsinhaber ist als verantwortliche Person verpflichtet, im Rahmen der üblichen Normalarbeitszeit resp. mindestens während den Hauptbetriebszeiten persönlich im Betrieb anwesend zu sein. Diese Anwesenheitspflicht ist mit den heutigen Formen der Gastronomie nicht mehr vereinbar. Sie soll aufgehoben werden.

Stärkung der unternehmerischen Selbstverantwortung
Eine für die Führung eines Gastrobetriebes notwendige Betriebsbewilligung wird unter gewissen Voraussetzungen entzogen oder verweigert, etwa wenn sich Betreibungen in bedeutendem Umfang anhäufen. Letztlich führt dies zur staatlichen Schliessung des Betriebes wegen finanzieller Belange, auch wenn sich der Betrieb sonst nichts hat zuschulden kommen lassen. Gastronominnen und Gastronomen werden nach basel-städtischem Recht, was ihre finanziellen Belange betrifft, strenger kontrolliert, als andere Berufsgruppen. Diese Ungleichbehandlung gegenüber ähnlichen Berufsgruppen entspricht nicht einem liberalen Staatsverständnis. Hier ist den Gastronomiebetreibenden eine unternehmerische Selbstverantwortung zuzugestehen.

Abschaffung des Wirtepatents
Heute kann in Basel-Stadt ein Gastrobetrieb nur mit Fähigkeitszeugnis (Wirtepatent) geführt werden. Die Befürworter des Wirtepatents behaupten, nur so könne ein hygienischer Minimalstandard gewährleistet werden. Dies trifft nicht zu. Die Kantone Zürich und Zug beispielsweise erreichen die Einhaltung von Hygienestandards auch ohne Wirtepatent. Die Abschaffung des Wirtepatents führt zu administrativen Erleichterungen, ohne dass damit ein Qualitätsverlust einhergeht. Dies entspricht den Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Thomas Gander, SP), wonach die Innovationsfreundlichkeit der Gastronomie gefördert werden soll.

Keine Betriebsbewilligung bei „Mini-Gastroangeboten
Das Gastgewerbegesetz weist noch weiteres Liberalisierungspotenzial auf: Aktuell dürfen Lebensmittelläden nur ausnahmsweise Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle anbieten, ohne über eine Betriebsbewilligung für einen Gastgewerbebetrieb (und ein Wirtepatent) zu verfügen. Dazu hat sich im Vollzug die Praxis entwickelt, dass die maximal zulässigen zehn Sitz- und Stehplätze nicht von aussen einsehbar sein dürfen. Diese Praxis wird als weitere Liberalisierungsmassnahme neu im Gesetzestext vorgeschlagen. Das Wirten im „Bagatellbereich“ (Mini-Gastroangebot) soll nur dann bewilligungsfrei möglich sein, wenn der Betrieb dem Lebensmittelrecht untersteht und keinen Alkohol verkauft. Alternativ könnte das Wirten im Bagatellbereich über die Fläche des Betriebes abgegrenzt werden: Wer einen Betrieb von maximal 80m2 (Summe der Innen- und Aussenflächen) führt und keinen Alkohol verkauft, soll dazu keine Betriebsbewilligung benötigen.

Alle diese Vorschläge für die Teilrevision des Gastgewerbegesetzes führen zu liberalen Rahmenbedingungen im Gastgewerbe und damit zu einer attraktiven, qualitätsvollen und innovativen Gastronomie im Kanton Basel-Stadt.

Hinweise:

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