Der zweite Teil der Zonenplanrevision schafft Spielräume für über 2‘000 zusätzliche Wohnungen und 700 Arbeitsplätze

Angesichts der rasanten Zunahme der Arbeitsplätze besteht in Basel ein anhaltend hoher Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum. Mit dem zweiten Teil der Zonenplanrevision unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat planerische Massnahmen, damit in geeigneten Stadtgebieten ein oder zwei Stockwerke höher gebaut werden kann. In der Summe entstehen damit Spielräume für über 2000 zusätzliche Wohnungen und rund 700 Arbeitsplätze. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Innenentwicklung geleistet, wobei weder Grünanlagen noch Landschaft in Anspruch genommen werden müssen.

Nachdem der erste Ratschlag zur Zonenplanrevision mit den Themen Stadtrandentwicklungen, Ortsbildschutz und Freiraumzonen 2014 in Kraft gesetzt worden ist, beinhaltet der zweite Teil der Zonenplanrevision Planungsmassnahmen innerhalb der bestehenden Bauzonen. Hauptthema ist die Schaffung von mehr Spielraum für Nachverdichtungen. Weitere Massnahmen betreffen die Aufhebung bzw. Vereinfachung von Bebauungsplänen, Kleinkorrekturen beim Zonenplan und beim Wohnanteilplan sowie die Festlegung der Zweckbestimmungen der Zonen für Nutzungen im öffentlichen Interesse.

Die für Aufzonungen vorgesehenen Gebiete wurden sorgfältig unter Berücksichtigung von Parzellengrösse, Ortsbildschutz und ausreichender Belichtung ausgewählt. Die vorliegenden Massnahmen betreffen nicht die grossen Transformationsgebiete, sondern bieten in erster Linie Möglichkeiten für kleinere private und genossenschaftliche Eigentümer, ein oder zwei Geschosse höher zu bauen. Auch wenn man davon ausgehen muss, dass nur ein Teil dieser Potenziale kurz- und mittelfristig ausgeschöpft wird, leisten die vorgelegten Massnahmen langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des städtischen Wohnraumangebots, zur Minderung der Zersiedelung des Umlands und zur Eindämmung des Pendlerverkehrs. Die mit dieser Zonenplanrevision vorgeschlagenen Massnahmen stossen bereits vor Inkraftsetzung auf Interesse: Verschiedene Genossenschaften und andere Eigentümer haben sich bereits erkundigt und wollen die neuen Zonen für anstehende Erneuerungen von Bauten nutzen.

Die Planungen wurden im Sommer 2017 öffentlich aufgelegt. Nach der Behandlung der 43 eingegangenen Eingaben und der juristischen Prüfung der Vorlage wurde der Ratschlag nun vom Regierungsrat an den Grossen Rat überwiesen. 32 als Einsprachen zu wertende Eingaben werden zur Abweisung empfohlen.

Hinweise:

Schematischer Übersichtsplan der wichtigsten Massnahmen des zweiten Ratschlags Zonenplanrevision
(exkl. Zweckbestimmungen Zone NöI, Kleinkorrekturen Wohnanteilplan und Korrekturen ohne materielle Wirkungen)

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