Neues Feuerwehrinspektorat beider Basel: Festigung der bikantonalen Zusammenarbeit ab 1. Januar 2018

Der Kanton Basel-Stadt löst das eigene Feuerwehr-Inspektorat auf und kauft ab dem 1. Januar 2018 dessen Leistungen im neu geschaffenen Feuerwehrinspektorat beider Basel ein. Damit wird die bereits heute sehr enge Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen mit dem Kanton Basel-Landschaft weiter gestärkt.

Zur Schaffung des Feuerwehr-Inspektorates beider Basel hat der Regierungsrat die baselstädtische Feuerwehrverordnung geändert. Auf Basis dessen schliessen die Rettung Basel-Stadt und die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV), die Träger der Aufgaben des Feuerwehrinspektorats in den beiden Basel, eine Vereinbarung. Diese sieht vor, dass ab 1. Januar 2018 das bei der BGV neu geschaffene «Feuerwehrinspektorat beider Basel» die Tätigkeiten des Feuerwehrinspektorats auch im Kanton Basel-Stadt – nach der basel-städtischen Gesetzgebung – wahrnimmt. Der Leistungskatalog umfasst unter anderem die Verantwortung für die kantonale Feuerwehrausbildung sowie die Koordination der kantonalen und schweizerischen Feuerwehrkurse. Der Einkauf dieser Dienstleistung kostet die Rettung Basel-Stadt jährlich rund 100ʹ000 Franken. Demgegenüber entfallen Kosten in fast gleicher Höhe. Beim Kanton Basel-Stadt verbleiben weiterhin die formell hoheitlichen Aufgaben wie der Erlass von Verfügungen.

Bereits bisher haben die beiden Basel beim Feuerwehr-Inspektorat eng zusammengearbeitet. So vertraten sich die beiden Feuerwehrinspektoren des Kantons Basel-Stadt und Basel-Landschaft gegenseitig, und der Arbeitsort des Feuerwehrinspektors des Kantons Basel-Stadt befand sich bereits in den Räumlichkeiten der BGV in Liestal. Des Weiteren bestehen bereits gemeinsame Kommando-Akten (Weisungen im Bereich des Feuerwehrwesens) sowie eine gemeinsame Feuerwehr-Ausbildung mit einem gemeinsamen Instruktorenkorps.

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