Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Danielle Kaufmann, SP) betreffend „Steigerung der Attraktivität von Schulsportanlagen“ als erledigt abzuschreiben. Nach der Strukturreform und der damit verbundenen Verlängerung der Primarschule gehören Schulsportlager und Schulkolonien noch nicht überall zur Schulkultur. Dennoch haben im vergangenen Schuljahr 51 von 60 Klassen der Primarstufe im 7. und 8. Schuljahr eine Schulkolonie bzw. ein Schulsportlager durchgeführt. Für die Sekundarstufe können noch keine definitiven Angaben gemacht werden. Es darf aber aufgrund der bisherigen Zahlen davon ausgegangen werden, dass die in der Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe geforderte Mindestzahl an Sportlagern erfüllt wird. Erfüllt werden die Vorgaben an den Schulen der Sekundarstufe II. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat die Genehmigung eines Nachtrags von 29 Millionen Franken zum Leistungsauftrag an die IWB Industrielle Werke Basel für die Periode 2015 bis 2018 zur Erweiterung des Investitionsrahmens im Bereich des Trinkwassernetzes beantragt. Die Gesamtinvestitionen der Sparte Wasser werden so auf 152 Millionen Franken festgelegt. Unerwartete Zusatzinvestitionen ins Trinkwassernetz zur Sanierung von defekten Hausanschlüssen haben dazu geführt, dass die vorgesehenen Mittel schneller ausgeschöpft waren als geplant. Die Investitionen werden von der IWB selber getragen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • die Konzessionsverträge zur Plakatierung im öffentlichen Raum des Kantons Basel-Stadt genehmigt. Die Konzessionäre können damit am 1. Januar 2018 mit der Plakatierung beginnen. Durch die Ausschreibung der Konzessionen konnten die Einnahmen des Kantons auf neun Millionen Franken mehr als verdreifacht werden. Im Herbst 2016 war die Plakatierung im öffentlichen Raum von Basel-Stadt  für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgeschrieben worden, vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 1. Februar 2017, http://www.bs.ch/nm/2017-02-01-bd-001.html und Medienmitteilung vom 7. September 2016, http://www.bs.ch/nm/2016-09-07-bd-002.html ) (Auskunft: Stephanie Balzer, stv. Leiterin Allmendverwaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 52)
  • für die Erhaltung und Sanierung von Familiengärten eine Rahmenausgabe für das Jahr 2017 in der Höhe von 650‘000 Franken bewilligt. Die Freizeitgärten bedeuten für zahlreiche Menschen ohne eigenen Garten ein Stück Lebensqualität. Nun ist die Infrastruktur vieler Freizeitgartenareale veraltet und muss dringend saniert werden. Dazu ist der Kanton Basel-Stadt aufgrund des von der Stimmbevölkerung angenommenen Gegenvorschlags zur Familiengarteninitiative verpflichtet, die Areale ökologisch aufzuwerten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • für Massnahmen zur Erhaltung der Infrastruktur von Friedhöfen für das Jahr 2017 Ausgaben in der Höhe von 550‘000 Franken bewilligt. Auf dem Friedhof Hörnli und auf dem Wolfsgottesacker werden die Wege, Wasserleitungen und Wasserschächte saniert. Bei diesen Unterhaltsaufgaben wird darauf geachtet, dass die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs in ihrer Trauer nicht gestört werden. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • für das Kalenderjahr 2018 bei den natürlichen und juristischen Personen den Vergütungszins auf 0,1 Prozent (2017: 0,25 %) und den Belastungszins auf 3,5 Prozent (2017: 4 %) festgelegt. Beide Zinssätze wurden gegenüber 2017 gesenkt, da auch die Zinsen weiter gesunken sind. (Auskunft: Marc Enz, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061267 89 80)
  • den Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements zur Unterzeichnung der Vereinbarung betreffend grenzüberschreitende Hilfseinsätze der Berufsfeuerwehr Basel-Stadt und dem Service départemental incendie et secours ermächtigt. Die Vereinbarung erfolgte im Zusammenhang mit dem Betrieb der verlängerten Tramlinie 3 nach Saint-Louis. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zu zwei Standesinitiativen betreffend Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen eine Anpassung von BV 34 abgelehnt. Nach Auffassung des Regierungsrates stellt es keinen unrechtmässigen Eingriff in die Souveränität der Kantone dar, wenn sie vom Bundesgericht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens verpflichtet werden, bei der Ausgestaltung des Wahlverfahrens gewisse verfassungsrechtliche Prinzipen, die der gerichtlichen Auslegung offenstehen, zu beachten. Eine minimale Nivellierung der verschiedenen kantonalen Ordnung ist zum Schutz der Wählenden und im Sinne der demokratischen Rahmengarantie unerlässlich. Im jüngsten Urteil gegen den Kanton Uri hatte das Bundesgericht die Notwendigkeit einer bestimmten Wahlkreisgrösse bei der Anwendung des Proporzsystems bekräftigt und gleichzeitig zu kleine Wahlkreise, in welchen nach Proporz gewählt wurde, kritisiert. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung die vorgesehene einheitliche Abbildung des enteignungsrechtlichen Teils des kombinierten Plangenehmigungsverfahrens im Enteignungsgesetz begrüsst. Kritisch beurteilt der Regierungsrat, dass nur noch das Bundesverwaltungsgericht als Wahlbehörde für die Schätzungskommissionen fungieren und das heutige Wahlrecht der Kantone wegfallen soll. (Auskunft: Daniel Scheuner, Rechtsdienst Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung der vorgesehenen Anpassung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel vollumfänglich zugestimmt. Künftig sollen auch sämtliche gemäss Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln der Pflichtlagerhaltung unterstellte Waren von der Meldepflicht erfasst werden. (Auskunft: Dorothee Frei, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Reynard „Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung“ durch eine Anpassung des Strafgesetzbuches grundsätzlich nicht abgelehnt. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass das Strafrecht nicht alleiniges Mittel zum Schutz vor Diskriminierung sein kann. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabschnitte begrüsst. Die Einführung der E-Vignette bringt sowohl für die Nutzenden wie auch für die abgebende Stelle Vereinfachungen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Schwerverkehrsabgabeverordnung begrüsst. Durch die Einführung des European Electronic Toll Service (EETS-System) und die Abwicklung der Schwerverkehrsabgaben über die EETS-Anbieter wird der Abgabeprozess an die EU-Regelungen angepasst und für die Betroffenen vereinfacht. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die geplante Revision des Wasserrechtsgesetzes im Einklang mit der Haltung der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren begrüsst. Mit der angestrebten Senkung des Wasserzinsmaximums auf das Niveau der Jahre vor 2010 kann bis zur Vorlage der grundsätzlichen Neuregelung des Strommarktes eine Entlastung der Wasserkraftwerke erreicht werden. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • 33 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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